Erkennungsdienst

Im Rahmen der rechtlichen Vorgaben erfasst der Erkennungsdienst mit geeigneten und standardisierten Mitteln das Signalement und erstellt Fotografien von Arrestanten. Dazu gehören die elektronische Abnahme von Fingerabdrücken und – je nach Delikt – die Abnahme von Speichelproben für die Erstellung eines DNA-Profils. Diese Angaben bilden die Grundlage für eine eindeutige Identifizierung von Personen und die Beweisführung.

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